BÜRGERBUS Edewecht e.V.
 
Wir befördern - Information für Fahrgäste
Wir befördern - Information für Fahrgäste.pdf (52.57KB)
Wir befördern - Information für Fahrgäste
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Wir befördern

Wir befördern Fahrgäste und deren Gepäck sowie Kinderwagen, Rollstühle, Fahrräder…. jedoch ist unsere Kapazität begrenzt durch die Größe des Fahrzeugs. Die gesetzlichen Regelungen der BO-Kraft und des Personenbeförderungsgesetzes sind für uns verbindlich.

Unser Bus wird rechtlich wie ein PKW betrachtet.

  • wir dürfen maximal 8 Personen befördern und die Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt werden.
  • wir dürfen im Bus maximal knapp 700 Kg zuladen.
  • wir haben Platz für einen Kinderwagen oder einen Rollstuhl oder 1-2 Fahrräder.

Bei der Beförderung von Kindern gelten allgemein die gleichen Voraussetzungen wie im PKW. Wir dürfen Kinder nicht im Kinderwagen sitzend oder liegend befördern. Die Begleitperson muss das Kind entsprechend sichern.

  • Kinder bis zum vollendeten Alter von 12 Jahren, die kleiner als 150 cm sind, benötigen entsprechende Sitze / Rückhalteeinrichtungen.
  • Kinder die größer als 100 cm sind und mehr als 22 Kg wiegen, dürfen hierbei eine Sitzerhöhung benutzen. Wir führen im Bus zwei Sitzerhöhungen mit.
  • Kleinere Kinder benötigen einen Kindersitz. Wir führen im Bus einen Kindersitz mit.
  • Kleinstkinder bis 15 Monate, einem Gewicht von bis zu 13 Kg und einer Größe von bis zu 90 cm müssen in einer Babyschale gesichert werden. Die Babyschale ist von den Fahrgästen selbst mitzubringen – sie ist nicht im BürgerBus vorhanden.

Unter dem Link https://www.allianzdirect.de/kfz-versicherung/kindersitzpflicht-ratgeber/ bietet die Allianz umfangreiche Information an.

Bei der Beförderung von Personen, deren Mobilität eingeschränkt ist, ist folgendes zu beachten:

  • Der sicherste Platz im Fahrzeug ist der fest installierte und mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitz. Dieser muss von allen Fahrgästen benutzt werden, die nicht einen Rollstuhl benutzen, der ausdrücklich auch für die Nutzung als Sitzplatz im Fahrzeug zugelassen ist und eine Kopfstütze hat.
  • E-Scooter oder Elektromobile können im Bürgerbus nicht befördert werden.
  • Der Transport von einem Fahrgast, der auf einen Rollstuhl angewiesen ist und in diesem während der Fahrt sitzen möchte, ist möglich, sofern der Rollstuhl hierfür geeignet ist und eine entsprechende Kopfstütze hat.
  • Bei elektrisch betriebenen Rollstühlen darf das Gewicht mit der Person 300 Kg nicht überschreiten, da dies die Belastungsgrenze für unsere ausklappbare Rampe ist. Ebenfalls dürfen die Abmessungen nicht größer sein, als der entsprechend ausgerüstete Platz im Bus.

Unter dem Link https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/mobil-behinderung/auto-rollstuhl-sichern/ bietet der ADAC umfangreiche Information an.

Falls Sie Fragen haben, sprechen Sie uns gern an - nutzen Sie bitte das Kontaktformular.